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Auf vielen Gutscheinen in der Schweiz steht: „1 Jahr gültig“.
Das sorgt oft für Verwirrung. Ein Gutschein kann zwar ablaufen aber nicht einfach beliebig früh.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gutschein und Promocode/Aktionscode.

Gutschein ≠ Promocode

Gutscheine sind rechtlich wie ein Anspruch auf eine Leistung oder einen Betrag.

Promocodes oder Aktionscodes sind freiwillige Rabatte und dürfen zeitlich stark begrenzt sein.

Viele verwechseln diese beiden Dinge – rechtlich sind sie nicht gleich.

Was sagt das Schweizer Recht?

Nach dem Obligationenrecht gilt:

OR Art. 127: Forderungen verjähren grundsätzlich nach 10 Jahren

OR Art. 128: Bestimmte Forderungen verjähren nach 5 Jahren

Ein normaler Wertgutschein fällt in der Regel unter diese Fristen.
Eine Gültigkeit von nur 1 Jahr ist meist nicht durchsetzbar, selbst wenn sie auf dem Gutschein steht.

Wann kann ein Gutschein wirklich verfallen?

Ein Gutschein kann verfallen:

wenn er ausdrücklich kein Wertgutschein, sondern ein Aktionsangebot ist

wenn es sich um eine Kulanzleistung handelt

oder wenn spezielle gesetzliche Ausnahmen greifen

Im Zweifel gilt: Ein Wertgutschein bleibt mehrere Jahre gültig.

Heschgwüsst? In vielen Fällen hast du länger Anspruch, als du denkst.

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