Viele wissen es nicht, aber gewisse Gesundheitskosten lassen sich in der Schweiz von den Steuern abziehen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen wurden und einen bestimmten Anteil deines Einkommens überschreiten.
Die 5 Prozent Regel einfach erklärt
Krankheits und Unfallkosten sind steuerlich abziehbar, soweit sie 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen.
Das bedeutet: Nur der Teil der Kosten, der über dieser Grenze liegt, darf in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Beispiel
Dein Reineinkommen beträgt 60’000 Franken.
5 Prozent davon sind 3’000 Franken.
Hast du im Jahr 4’200 Franken selbst bezahlt, kannst du 1’200 Franken davon abziehen.
Welche Kosten zählen dazu
Abziehbar sind zum Beispiel:
Arzt und Spitalkosten die du selbst bezahlt hast
Medikamente auf ärztliche Verschreibung
Zahnbehandlungen
Brillen und Kontaktlinsen wenn medizinisch notwendig
Therapien die ärztlich verordnet sind
Nicht abziehbar sind freiwillige Zusatzleistungen oder kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit.
Wichtig für die Steuererklärung
Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Die Steuerbehörden verlangen oft Nachweise. Die Kosten müssen im entsprechenden Steuerjahr angefallen sein.
#Steuern #Schweiz #Sparen #Gesundheit #Alltagstipps #HeschGwüsst
