Auf vielen Gutscheinen in der Schweiz steht: „1 Jahr gültig“.
Das sorgt oft für Verwirrung. Ein Gutschein kann zwar ablaufen aber nicht einfach beliebig früh.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gutschein und Promocode/Aktionscode.
Gutschein ≠ Promocode
Gutscheine sind rechtlich wie ein Anspruch auf eine Leistung oder einen Betrag.
Promocodes oder Aktionscodes sind freiwillige Rabatte und dürfen zeitlich stark begrenzt sein.
Viele verwechseln diese beiden Dinge – rechtlich sind sie nicht gleich.
Was sagt das Schweizer Recht?
Nach dem Obligationenrecht gilt:
OR Art. 127: Forderungen verjähren grundsätzlich nach 10 Jahren
OR Art. 128: Bestimmte Forderungen verjähren nach 5 Jahren
Ein normaler Wertgutschein fällt in der Regel unter diese Fristen.
Eine Gültigkeit von nur 1 Jahr ist meist nicht durchsetzbar, selbst wenn sie auf dem Gutschein steht.
Wann kann ein Gutschein wirklich verfallen?
Ein Gutschein kann verfallen:
wenn er ausdrücklich kein Wertgutschein, sondern ein Aktionsangebot ist
wenn es sich um eine Kulanzleistung handelt
oder wenn spezielle gesetzliche Ausnahmen greifen
Im Zweifel gilt: Ein Wertgutschein bleibt mehrere Jahre gültig.
Heschgwüsst? In vielen Fällen hast du länger Anspruch, als du denkst.
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