#Heschgwüsst?
In der Schweiz gilt: Alles ist Einkommen, wenn du damit Geld verdienst.
Auch kleine Beträge aus Nebenjobs gehören in die Steuererklärung – egal, ob 200.– vom Bar-Job, Freelancer-Auftrag, Trinkgeld oder Online-Nebeneinkünfte.
Bei Aktien, ETFs & Kryptowährungen sieht es anders aus:
Grundregel
• Kursgewinne = steuerfrei (für Privatpersonen)
• Dividenden & Zinsen = steuerpflichtig
• Trading wie ein Business = steuerpflichtig
Die Steuerbehörde entscheidet, ob du „Profi-Trader“ bist, anhand von Verhalten, nicht Beträgen:
👉 Kriterien(vereinfacht):
• Hohe Handelsfrequenz (z. B. täglich)
• Haltedauer < 6 Monate
• Gewinne im Verhältnis zum Einkommen sehr hoch
• Hebelprodukte, Margin, Kredite
• Einkommen hängt vom Trading ab
Konsequenz
• Privatperson → Kursgewinne steuerfrei (egal wie hoch)
• Gewerbsmässig → Kursgewinne = Einkommen (steuerpflichtig ab 1.–)
Also: Es gibt keine fixe Grenze wie „ab 10’000.– zahlen“.
Entscheidend ist dein Verhalten, nicht die Zahl.
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